Dipl.-Ing. Thomas Behra Unternehmensberatung

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Seminarangebot

Risikomanager  

 nach DIN EN ISO 31000 und ONR 49000

Beschreibung Seminar

In diesem Seminar sollen Mitarbeiter zu Risikomanagern befähigt werden, um die DIN EN ISO 31000 und ONR 49000 in ihrem Betrieb umzusetzen. Darüber hinaus dient die Ausbildung als Grundlage für den Aufbau eines Risikomanagementsystems.

Teilnehmerkreis

Führungskräfte und Qualitätsbeauftragte, die eine Grundlagenausbildung suchen und/oder die Voraussetzungen für den Aufbau eines Risikomanagement- Systems schaffen wollen. 

Das lernen Sie

Grundlagen DIN EN ISO 31000 und ONR 49000  - Umgang mit den Normen DIN EN ISO 31000 und ONR 49000   - Tipps für die Einführung und Umsetzung der Normen DIN EN ISO 31000 und ONR 49000.

Inhalte

  •  Grundlagen Risiko und Risikomanagement 
  • Grundlagen Corporate Governance und strategisches Managment  
  • Grundlagen DIN EN ISO 31000 
  • Grundlagen ONR 49000 
  • Der Risikomanagementprozess  
  • Methoden der Risikoidentifikation, der Risikobeurteilung und der Risikobewertung   
  • Aktive und passive Risikobewältigung  
  •  Risikokommunikation und Risikomanagementinformationssysteme  
  • Risikoüberwachung 
  • Risikopolitik   
  • Dokumentation   
  • Krisen- und Kontinuitätsmanagement


Referent

Dipl.-Ing. Thomas Behra
Unternehmensberater mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen und
Informationsmanagement. Auditor für ISO 9001. 


Teilnehmerkreis

Führungskräfte und Qualitätsbeauftragte, die eine Grundlagenausbildung suchen oder die Voraussetzungen für den Aufbau eines Qualitätsmanagement-Systems schaffen wollen.

Termine: 05. - 07.06. 2024

Ort: Bremerhaven

Preis 1.990,-- € zuzüglich. 19 % MwSt. 

Arbeitsmaterialien, Bescheinigung, Mittagessen / Seminargetränke incl. 

Hier können Sie sich anmelden

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thomas Behra Unternehmensberatung 

Thomas Behra Unternehmensberatung nachfolgend TBU genannt

Veranstaltungsgebühren:

Gegenstand des Vertrages zwischen TBU und dem Teilnehmer ist das TBU Seminar für Risikomanagement. Zwei Kaffeepausen und ein Mittagessen pro Veranstaltungstag sind inbegriffen. Die Gebühren werden mit Erhalt der Rechnung sofort fällig. 

Zeiten:

Die Veranstaltung findet am ersten Tag von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr und an den darauf folgenden Tagen von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt. 

Anmeldebestätigung:

Bei begrenzter Teilnehmerzahl berücksichtigt TBU die Anmeldungen nach Eingang. Nach Anmeldung erhält der Teilnehmer die Anmeldebestätigung samt Angaben zum genauen Veranstaltungsort. 

Rücktritt des Teilnehmer, Ersatzteilnehmer:

Bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer schriftlich gegen eine Bearbeitungsgebühr von 100,-- EUR (inkl. MwSt.) von der Veranstaltung zurücktreten. Bei Rücktritt nach dem o. g. Zeitpunkt berechnet TBU die volle Veranstaltungsgebühr. Die Anmeldung eines Ersatzteilnehmer ist ohne zusätzliche Kosten bis zum Seminarbeginn möglich. 

Hotelbuchungen:

Wir bitten sie, die Hotelbuchungen selbst durchzuführen, da diese nicht im Seminarumfang mit enthalten sind.

Folgendes Hotel befinden sich in der Nähe:

B&B Hotel Bremerhaven
Barkhausenstraße 3 , 27568 Bremerhaven, Deutschland
+49 471 9263388-0
(Zentral am Veranstaltungsort)


Veranstaltungsort:

t.i.m.e.Port II

Barkhausenstraße 4

27568 Bremerhaven

Änderungen bzw. Aufhebungen durch TBU:

TBU kann den Veranstaltungstermin aufheben oder verlegen. Teilnehmer werden in diesen Fällen so rechtzeitig wie möglich verständigt. Bei Aufhebung werden bezahlte Gebühren zurückgezahlt. Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie Dozenten / Referenten können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung abgeändert werden. 

Veranstaltungsunterlagen:

Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte an den Veranstaltungsunterlagen stehen ausschließlich TBU bzw. dem Dozenten zu. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Unterlagen außerhalb des Vertragszwecks ist nicht gestattet. 

Haftungsbeschränkung:

TBU haftet auf Schadensersatz nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet TBU nur und begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Diese Beschränkung gilt auch falls TBU Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen o. ä. Personen einschaltet. 

Sonstiges:

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Geestland. Sämtliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von TBU schriftlich bestätigt sind.


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